Dienstordnung für Notarinnen und Notare

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Die Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot) wurde in ihrer jeweiligen landesrechtlichen Ausgestaltung durch die Landesjustizverwaltungen an den der*die Notar*in erlassen. Sie steckt den dienstrechtlichen Rahmen ab, an den der Notar:in in der Berufsausübung gebunden ist. Die Dienstordnung ist integraler Bestandteil des notariellen Berufs- und Verfahrensrechts.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Gemeinwohlbilanzierung

Förderung durch die NBank jetzt nutzen Nachhaltiges Wirtschaften gewinnt für Unternehmen zunehmend an Bedeutung, auch wenn es gerade nicht überall auf der Agenda steht. Themen