Die Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot) wurde in ihrer jeweiligen landesrechtlichen Ausgestaltung durch die Landesjustizverwaltungen an den der*die Notar*in erlassen. Sie steckt den dienstrechtlichen Rahmen ab, an den der Notar:in in der Berufsausübung gebunden ist. Die Dienstordnung ist integraler Bestandteil des notariellen Berufs- und Verfahrensrechts.

Aktuelles
Warum steigen Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen?
Die Beiträge zu den gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland sind in diesem Jahr teilweise mehrfach angehoben worden. Darüber hatten wir bereits Anfang 2025 berichtet. Auch für