Die Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot) wurde in ihrer jeweiligen landesrechtlichen Ausgestaltung durch die Landesjustizverwaltungen an den der*die Notar*in erlassen. Sie steckt den dienstrechtlichen Rahmen ab, an den der Notar:in in der Berufsausübung gebunden ist. Die Dienstordnung ist integraler Bestandteil des notariellen Berufs- und Verfahrensrechts.
Aktuelles
Löschkonzept nach DSGVO
Warum ein Löschkonzept jetzt wichtiger denn je ist Der 28. Januar ist der internationale Tag des Datenschutzes. Ein idealer Anlass, um sich mit einem zentralen