Die Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot) wurde in ihrer jeweiligen landesrechtlichen Ausgestaltung durch die Landesjustizverwaltungen an den der*die Notar*in erlassen. Sie steckt den dienstrechtlichen Rahmen ab, an den der Notar:in in der Berufsausübung gebunden ist. Die Dienstordnung ist integraler Bestandteil des notariellen Berufs- und Verfahrensrechts.

Aktuelles
Das erste Steuergesetz der neuen Regierung
Bereits nach wenigen Wochen Amtszeit hat das Finanzministerium Ende Mai den Referentenentwurf für das erste Steuergesetz der neuen Regierung vorgelegt ↗. Das Gesetz soll den