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Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ist ein deutsches Gesetz, das die EU-Verordnung über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) ergänzt und deren Umsetzung im nationalen Recht regelt. Es legt unter anderem Pflichten für Anbieter digitaler Dienste fest und bestimmt zuständige Aufsichtsbehörden in Deutschland.

