Energiesteuer

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Die Energiesteuer (EnergieSt) ist eine Verbrauchssteuer. Sie besteuert den Verbrauch von Energieerzeugnissen wie beispielsweise Öl, Gas oder Kohle. Die Höhe der Steuersätze ist unterschiedlich und richtet sich im Grunde nach dem Energiegehalt. Die Energiesteuer wird beim Hersteller erhoben, welcher diese wiederum über den Warenpreis an den Endverbraucher weitergibt.

Gesetzlich ist die Energiesteuer im Energiesteuergesetz (EnergieStG) sowie in der Energiesteuerdurchführungsverordnung (EnergieStV) geregelt.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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