Der Finanzausgleich regelt die Verteilung der Aufgaben, der Ausgaben und der Einnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Unter dem Begriff Finanzausgleich werden alle erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung einer Angleichung der Finanzkraft von finanzstarken- und schwachen Gebietskörperschaften auf horizontaler wie vertikaler Ebene zusammengefasst.
Es werden zwei Arten unterschieden:
- Aktiver Finanzausgleich: Verteilung der Finanzmittel
- Passiver Finanzausgleich: Verteilung der staatlichen Aufgaben
(Vergl. auch Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) Artikel 143f ➚ und Artikel 143g ➚ )