Finanzausgleich

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Der Finanzausgleich regelt die Verteilung der Aufgaben, der Ausgaben und der Einnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Unter dem Begriff Finanzausgleich werden alle erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung einer Angleichung der Finanzkraft von finanzstarken- und schwachen Gebietskörperschaften auf horizontaler wie vertikaler Ebene zusammengefasst.

Es werden zwei Arten unterschieden:

  • Aktiver Finanzausgleich: Verteilung der Finanzmittel
  • Passiver Finanzausgleich: Verteilung der staatlichen Aufgaben

(Vergl. auch Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) Artikel 143f ➚ und Artikel 143g ➚ )


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Affiliate gesucht
über plietsch!

Affiliates gesucht

Unsere Steuerkanzlei startet etwas Neues: Mit FokusSteuern.de bauen wir eine neue Wissensplattform für Unternehmer auf. Wir bieten monatliche Live-Seminare rund um steuerliche Themen für Gewerbetreibende,

Aktuelles

Handwerker als Steuerfalle für Vermieter

Wenn die günstige Rechnung plötzlich teuer wird Viele Vermieter versuchen, bei Renovierungen oder Reparaturen Kosten zu sparen. Besonders verlockend sind Angebote von günstigen Handwerkern –