Die Forschungszulage (FZ) wird im Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung ➚ geregelt. Das Gesetz ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben von Unternehmen und soll Anreize setzen, in Forschung und Entwicklung zu investieren. Die Forschungszulage muss beim Finanzamt beantragt werden und wird auf die Ertragssteuerschuld des Anspruchsberechtigten angerechnet. Ist die Forschungszulage höher als die Steuerschuld, so wird sie als Steuererstattung ausgezahlt.

über plietsch!
plietsch! ist umgezogen
plietsch! Steuerberatung – Standort der Steuerkanzlei zieht Egestorf nach Bispingen Anfang letzten Jahres wurde durch plietsch! Steuerberatung die Nachfolge der seit Jahrzehnten in Egestorf bestehenden