IHK-Beitrag

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Unternehmen, die Mitglied einer IHK sind, müssen einen Pflichtbeitrag leisten. Die Höhe wird durch die Versammlungen der jeweiligen IHK festgelegt und enthält meist einen Basisbeitrag sowie einen variablen Anteil, dessen Höhe üblicher Weise vom Gewinn abhängt.

Weitere Informationen im YouTube Video der IHK 24 ➚.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

GWÖ
Aktuelles

Gemeinwohlbilanzierung

Förderung durch die NBank jetzt nutzen Nachhaltiges Wirtschaften gewinnt für Unternehmen zunehmend an Bedeutung, auch wenn es gerade nicht überall auf der Agenda steht. Themen