In Vollmacht (i.V.) bedeutet, dass dem Unterzeichner eine Handlungsvollmacht vorliegt. Die Abkürzung ist rechtlich verbindlich. Der Unterzeichner gibt somit eine Willenserklärung für einen anderen ab und ist für eine bestimmte Dauer zu allen Rechtsgeschäften berechtigt.

Zahl des Monats
Zahl des Monats im April: 1/63
Börsenblase bei Tesla Was ist los bei Tesla? Wie sind die Zukunftsaussichten bei Tesla? Rückgängige Preise bei Neuwagen, Gebrauchtwagen und an der Börse lassen aufhorchen.