In Vollmacht (i.V.) bedeutet, dass dem Unterzeichner eine Handlungsvollmacht vorliegt. Die Abkürzung ist rechtlich verbindlich. Der Unterzeichner gibt somit eine Willenserklärung für einen anderen ab und ist für eine bestimmte Dauer zu allen Rechtsgeschäften berechtigt.

Zahl des Monats
Zahl des Monats Juni: 7.000
7.000 Genossenschaften in Deutschland 2025 ist das Jahr der Genossenschaften: Wir feiern 175 Jahre Genossenschaftswesen in Deutschland und zugleich hat die UNO das „Internationale Jahr