In Vollmacht (i.V.) bedeutet, dass dem Unterzeichner eine Handlungsvollmacht vorliegt. Die Abkürzung ist rechtlich verbindlich. Der Unterzeichner gibt somit eine Willenserklärung für einen anderen ab und ist für eine bestimmte Dauer zu allen Rechtsgeschäften berechtigt.

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Warnung Fake-Schreiben BZSt
So erkennen Sie den Betrug! In den letzten Wochen tauchen vermehrt gefälschte Schreiben auf, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stammen. Ziel der Betrüger