In Vollmacht (i.V.) bedeutet, dass dem Unterzeichner eine Handlungsvollmacht vorliegt. Die Abkürzung ist rechtlich verbindlich. Der Unterzeichner gibt somit eine Willenserklärung für einen anderen ab und ist für eine bestimmte Dauer zu allen Rechtsgeschäften berechtigt.

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Die Familienstiftung
Die Familienstiftung als vielseitiges Instrument für langfristige Vermögensplanung Eine Familienstiftung ermöglicht es Familien, ihr Vermögen langfristig zu sichern, zu verwalten und von Generation zu Generation