Interessengemeinschaft

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Die Interessengemeinschaft (IG) ist ein vertraglicher Zusammenschluss mehrerer Personen, Institutionen oder Unternehmen. Der Begriff ist ein Oberbegriff und wird auch für Vereine, gemeinnützige Organisationen oder Bürgerinitiativen genutzt.

Eine Interessengemeinschaft verfolgt das Ziel gemeinsame Interessen wahrzunehmen und koordiniert zusammenzuarbeiten. Sie wird oft als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet, kann aber auch in Form eines nicht eingetragenen Vereins organisiert sein.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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