-> Gesetz zur vorübergehenden Anpassung sanierungs- und insolvenzrechtlicher Vorschriften zur Abmilderung von Krisenfolgen (Sanierungs- und insolvenzrechtliches Krisenfolgenabmilderungsgesetz)
Spenden und Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Organisationen werden steuerlich als Zuwendungen bezeichnet. Diese können unter den Voraussetzungen von § 10b ➚
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