Aktiva
Aktiva stellen die Aktivseite der Bilanz gem. § 266 Absatz 2 HGB ➚ dar. Die Aktiva zeigen das Vermögen des Unternehmens.
Aktiva stellen die Aktivseite der Bilanz gem. § 266 Absatz 2 HGB ➚ dar. Die Aktiva zeigen das Vermögen des Unternehmens.
Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) sind gemäß § 250 Absatz 1 HGB ➚ diejenigen Ausgaben zu berücksichtigen, die erst nach dem Abschlussstichtag
Abonnieren Sie unseren monatlichen Newsletter und bleiben Sie über steuerliche Neuerungen auf dem Laufenden.