Maßgeblichkeitsprinzip
Das Maßgeblichkeitsprinzip ist in § 5 Absatz 1 Satz 1 EStG ➚ geregelt. Danach gelten die handelsrechtlichen Bilanzen auch für steuerliche
Das Maßgeblichkeitsprinzip ist in § 5 Absatz 1 Satz 1 EStG ➚ geregelt. Danach gelten die handelsrechtlichen Bilanzen auch für steuerliche
Materialeinzelkosten (MEK) sind Teil der Herstellkosten und geben die Kosten für die Herstellung eines Produktes an. Sie können somit einem
Materialgemeinkosten (MGK) sind im Controlling Kosten, die das Material betreffen, aber keinem bestimmten Produkt direkt zugeordnet werden können. Darunter fallen
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