Passiva
Passiva stellen die Passivseite der Bilanz gem. § 266 Absatz 3 HGB ➚ dar. Die Passiva zeigen die Kapitalquellen des Unternehmens.
Passiva stellen die Passivseite der Bilanz gem. § 266 Absatz 3 HGB ➚ dar. Die Passiva zeigen die Kapitalquellen des Unternehmens.
Pauschalwertberichtigungen (PWB) berücksichtigen das allgemeine Ausfallrisiko bei bestimmten Forderungen. Mithilfe von Erfahrung und Zahlen der letzten drei bis fünf Geschäftsjahren
Publizitätsgesetz (Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen)
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