Passiva
Passiva stellen die Passivseite der Bilanz gem. § 266 Absatz 3 HGB ➚ dar. Die Passiva zeigen die Kapitalquellen des Unternehmens.
Passiva stellen die Passivseite der Bilanz gem. § 266 Absatz 3 HGB ➚ dar. Die Passiva zeigen die Kapitalquellen des Unternehmens.
Pauschalwertberichtigungen (PWB) berücksichtigen das allgemeine Ausfallrisiko bei bestimmten Forderungen. Mithilfe von Erfahrung und Zahlen der letzten drei bis fünf Geschäftsjahren
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