Ursprünglich waren lediglich die gesondert im BGB aufgeführten Vereinigungen rechtsfähig. In Auslegung des Artikels 19 Absatz 3 des Grundgesetzes ➚ haben
Das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) – Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung
Abonnieren Sie unseren monatlichen Newsletter und bleiben Sie über steuerliche Neuerungen auf dem Laufenden.