Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.ö.R.) ist eine öffentlich-rechtliche Organisation, der unter staatlicher Aufsicht steht und öffentliche Aufgaben übernimmt. Im Gegensatz zu der Anstalt des öffentlichen Rechts, hat sie eine mitgliedschaftliche Organisation. Sie finanzieren sich ausschließlich durch öffentliche Gelder. Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist eine juristische Person. Darunter fallen zum Beispiel
- Gemeinden
- Ortskrankenkassen
- Berufsgenossenschaften
- Ärztekammern
- Hochschulen