Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Rechtsform, die zu den Personengesellschaften zählt. Eine KG hat mindestens zwei Gesellschafter, einen Komplementär (Vollhafter) und einen Kommanditisten. Sofern lediglich eine GmbH der Komplementär ist, wird die Firma GmbH & Co. KG genannt, um auf die Haftungsbeschränkung hinzuweisen. Die KG unterliegt den Vorschriften der §§ 161 ff. HGB ➚.
Die KG wird durch ihre Komplementäre vertreten.