Kommanditgesellschaft

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Rechtsform, die zu den Personengesellschaften zählt. Eine KG hat mindestens zwei Gesellschafter, einen Komplementär (Vollhafter) und einen Kommanditisten. Sofern lediglich eine GmbH der Komplementär ist, wird die Firma GmbH & Co. KG genannt, um auf die Haftungsbeschränkung hinzuweisen. Die KG unterliegt den Vorschriften der §§ 161 ff. HGB ➚.

Die KG wird durch ihre Komplementäre vertreten.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Genossenschaft
Aktuelles

Unternehmensnachfolge durch Mitarbeitende

Wie eine Genossenschaft den Generationswechsel ermöglichen kann Was passiert mit einem Unternehmen, wenn sich kein einzelner Nachfolger findet? Diese Frage stellt sich für viele Unternehmerinnen

Weihnachtsfeier als Betreibsveranstaltung
Aktuelles

Weihnachtsfeier als Betriebsveranstaltung

Was Arbeitgeber steuerlich beachten sollten Die Weihnachtsfeier gehört für viele Unternehmen fest zum Jahresende. Sie bietet Gelegenheit, gemeinsam auf das vergangene Jahr zurückzublicken, sich bei