Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ➚ verhilft verhilft allen Arbeitnehmer*innen, die mehr als sechs Monate in einem Unternehmen mit mehr als zehn Arbeitnehmern beschäftigt sind, zu einem gesetzlich festgelegten Schutz vor fristgemäßen („ordentlichen“) Kündigungen des Arbeitgebers. Die ordentliche (fristgemäße) Kündigung kann das Arbeitsverhältnis nur beenden, wenn ein Grund im Verhalten oder in der Person des Arbeitnehmers zur Kündigung berechtigt oder die Kündigung aus betriebsbedingten Gründen erfolgt.
Gut zu wissen: Auszubildende bleiben bei der Zahl der Arbeitnehmer unberücksichtigt. Teilzeitbeschäftigte werden entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit in die Berechnung einbezogen.