Die Mitteilungsverordnung (MV) ist eine im Jahr 1993 erlassene Rechtsverordnung. Sie verpflichtet deutsche Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, den Finanzbehörden bestimmte steuererhebliche Tatsachen aktiv mitzuteilen. Ziel ist es die Sicherung der Besteuerung zu gewährleisten. Grundlage der Mittelverordnung ist § 93a Abgabenordnung (Mitwirkungspflicht).

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