Die Mitteilungsverordnung (MV) ist eine im Jahr 1993 erlassene Rechtsverordnung. Sie verpflichtet deutsche Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, den Finanzbehörden bestimmte steuererhebliche Tatsachen aktiv mitzuteilen. Ziel ist es die Sicherung der Besteuerung zu gewährleisten. Grundlage der Mittelverordnung ist § 93a Abgabenordnung (Mitwirkungspflicht).
Aktuelles
Meldung elektronischer Kassensysteme
Ab dem 1. Januar 2025 wird eine wichtige Neuerung für alle Betreiber von elektronischen Kassensystemen wirksam: Die verpflichtende elektronische Meldung von Kassensystemen an das Finanzamt.