Als Mitunternehmer-Anteil (MU-Anteil) wird ein Gesellschaftsanteil an einer Personengesellschaft mit Gesamthandsvermögen (z.B. GbR, OHG, KG) bezeichnet. Es ist die Summe der Anteile des Gesellschafters an den Wirtschaftsgütern der Mitunternehmerschaft. Hinzuerworbene oder zusätzlich angewachsene Anteile vereinigen sich zu einem einheitlichen Mitunternehmeranteil.

Zahl des Monats
Zahl des Monats Juni: 7.000
7.000 Genossenschaften in Deutschland 2025 ist das Jahr der Genossenschaften: Wir feiern 175 Jahre Genossenschaftswesen in Deutschland und zugleich hat die UNO das „Internationale Jahr