Mitunternehmerschaft (MU-Schaft) ist ein steuerrechtlicher Begriff, der den Zusammenschluss mehrerer Personen einer Personengesellschaft zur Erzielung von gemeinsamen Einkünften bezeichnet. Die Mitunternehmer führen die Geschäfte der Personengesellschaft dabei auf eigene Gefahr und Rechnung und werden daher gesetzlich behandelt wie ein Einzelunternehmer. Das Vorliegen einer Mitunternehmerschaft ist auch steuerlich bedeutsam für die Art der Einkünfte.

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