Das Nachweisgesetz (NachwG) gilt für Arbeitnehmer und gilt als Vorschrift über die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses. Das Gesetz schreibt vor, dass jeder Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen schriftlichen Vertragsbedingungen niederzulegen hat. Dies muss spätestens einen Monat nach dem Beginn des Arbeitsverhältnisses erfolgen und ist ausschließlich in schriftlicher Form gültig.

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