Organträger (OT) ist ein Unternehmen, in das eine Organgesellschaft wirtschaftlich, finanziell und organisatorisch eingegliedert ist. Der Organträger muss eine unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person oder eine nicht steuerbefreite Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse mit Geschäftsleitung und Sitz im Inland oder eine Personengesellschaft mit Geschäftsleitung und Sitz im Inland sein.
Siehe auch §14 Absatz 1 Satz 1 KStG ➚