Organträger

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Organträger (OT) ist ein Unternehmen, in das eine Organgesellschaft wirtschaftlich, finanziell und organisatorisch eingegliedert ist. Der Organträger muss eine unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person oder eine nicht steuerbefreite Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse mit Geschäftsleitung und Sitz im Inland oder eine Personengesellschaft mit Geschäftsleitung und Sitz im Inland sein.

 

Siehe auch §14 Absatz 1 Satz 1 KStG ➚


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Was bringt das Einkommensteuergesetz?
Aktuelles

Was bringt das Einkommensteuerreformgesetz?

Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 den Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 präsentiert ↗. Darin wird eine Entlastung für kleinere Einkommen einerseits und eine Belastung