Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

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Der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) ➚ ist die Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Wirtschaft zum gesetzlichen Schutz der betrieblichen Altersversorgung bei der Insolvenz des Arbeitgebers. Er ist in der Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) organisiert und wurde 1975 gegründet, zum Zweck der Insolvenzsicherung in der betrieblichen Altersvorsorge gegründet.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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