Ein Rechtsbehelf (Rb) ist das von der Rechtsordnung zugelassene Mittel, zur Anfechtung von staatlichen Entscheidungen. Ziel der Partei ist es, eine ungünstige Entscheidung abzuändern oder aufheben zu lassen. Unterschieden werden
- formlose Rechtsbehelfe (Gegenvorstellung, Einspruch, Dienstaufsichtsbeschwerde, Widerspruch) und
- förmliche Rechtsbehelfe (Klage, Rechtsmittel, Einspruch) sind an bestimmte Formen und Fristen gebunden