Rechtsbehelf

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Ein Rechtsbehelf (Rb) ist das von der Rechtsordnung zugelassene Mittel, zur Anfechtung von staatlichen Entscheidungen. Ziel der Partei ist es, eine ungünstige Entscheidung abzuändern oder aufheben zu lassen. Unterschieden werden

  • formlose Rechtsbehelfe (Gegenvorstellung, Einspruch, Dienstaufsichtsbeschwerde, Widerspruch) und
  • förmliche Rechtsbehelfe (Klage, Rechtsmittel, Einspruch) sind an bestimmte Formen und Fristen gebunden

Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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