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R. Ra Rc Rd Re Rf Rh Ri Rk Rl Rn Ro Rs Rt Rv Rz
Rec Reg Ren Res Rev

Rechtsbehelf

Ein Rechtsbehelf (Rb) ist das von der Rechtsordnung zugelassene Mittel, zur Anfechtung von staatlichen Entscheidungen. Ziel der Partei ist es, eine ungünstige Entscheidung abzuändern oder aufheben zu lassen. Unterschieden werden

  • formlose Rechtsbehelfe (Gegenvorstellung, Einspruch, Dienstaufsichtsbeschwerde, Widerspruch) und
  • förmliche Rechtsbehelfe (Klage, Rechtsmittel, Einspruch) sind an bestimmte Formen und Fristen gebunden

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Dirk Bruhn

Unsere Mitarbeiter-Vorstellung Seit wann bist du bei plietsch? Juli 2022 (in Egestorf) Berufserfahrung und Qualifikation 35 Jahre bei einer genossenschaftlichen Bank als (Anlage)-Berater / Bankbetriebswirt