Teilzeit- und Befristungsgesetz

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Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ➚ definiert die Rechte für alle Arbeitnehmer in Teilzeit. Es gibt Arbeitnehmern das Recht zur Verringerung von Arbeitszeiten und regelt alles rund um die befristete Beschäftigung.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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