Vermögenswirksame Leistungen (VL oder auch VWL) sind Sparbeiträge Arbeitnehmer, die zum Aufbau von privaten Vermögen dienen. Die Vermögenswirksamen Leistungen werden nicht mit dem monatlichen Gehalt ausgezahlt, sondern werden direkt vom Arbeitgeber in einen Sparvertrag eingezahlt. Je nach Einkommen erhalten Arbeitnehmer hierbei staatliche Zuschüsse. Darüber hinaus werden die Sparbeiträge auch von vielen Arbeitgebern gefördert. Die gesetzlichen Grundlagen für Vermögenswirksame Leistungen sind im 5. Vermögensbildungsgesetz ➚ geregelt. Sie sind steuer- und sozialabgabenpflichtige Einnahmen des Arbeitnehmers.
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Gesetzgebung beenden oder Misstrauensvotum?
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