Zollfahndungsamt

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Zollfahndungsämter (ZFA)  sind örtliche Behörden der Bundeszollverwaltung. Sie sind zuständig für die Erhebung von Zöllen und verschiedene Bundessteuern, die Vollstreckung von Geldforderungen des Bundes, die Einhaltung der Verbote und Beschränkungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr zu überwachen sowie die Verfolgung von

  • Zollstraftaten und -vergehen
  • Steuerstraftaten und -vergehen
  • von Delikten mit internationaler Geldwäsche
  • unbekannten Steuerfällen

Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Aktuelles

Kosten der Buchhaltung senken

Sie möchten die Kosten Ihrer monatlichen Buchhaltung senken, ohne auf Qualität und Sorgfalt zu verzichten? Als Ihr digitaler Steuerberater begleiten wir Sie auf dem Weg

Notfallakte_Unternehmer
Aktuelles

Notfallakte für Unternehmer

Warum Sie als Unternehmer heute vorsorgen sollten Was passiert, wenn Ihr Kopf im Unternehmen plötzlich ausfällt? Keine schöne Vorstellung, oder? Aber nur weil Sie –