Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer in der bisherigen Form am 10.04.2018 für Verfassungswidrig erklärt hat, musste der Gesetzgeber eine Neuregelung bis Ende 2019 fassen. Dabei wurde auch eine Öffnungsregelung berücksichtigt, da einige Länder (insbesondere Bayern und Hamburg) das vom Bundesfinanzminister favorisierte Modell nicht umsetzen wollten.
In der Folge werden nun nicht nur in Hamburg und Bayern, sondern unter anderem auch bei uns in Niedersachsen eigene Gesetzes zur Bemessungsgrundlage der Grundsteuer gefasst. Es steht zu befürchten, dass am Ende, wenn bis zu 16 unterschiedliche Gesetze gelten, die Komplexität ungeahnte Dimensionen erreicht.
In Niedersachsen selbst wird ein „Flächen-Lage-Modell“ zur Anwendung kommen, da Finanzminister Hilbers weder das bayerische Flächen-Modell noch das, grundsätzlich bundesweit gültige, wertbasierte Modell für geeignet hält. Nach Darstellung der Landesregierung soll das in Niedersachsen gewählte Modell sowohl einfach als auch gerecht sein: Information des niedersächsischen Finanzministeriums
Weitere Informationen zum Thema bei uns im Blog, zuletzt im Artikel „Wird die Grundsteuer teurer?