Grunderwerbsteuer

Verschärfung bei Share Deals kommt zum 01.07.2021

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung einer Verschärfung des Grunderwerbsteuergesetzes zugestimmt. Immobilieninvestoren haben in der Vergangenheit oft Anteile an Gesellschaften (Anteilskauf = Share Deal) in Höhe von 94,9% an Stelle eines Grundstücks (Kauf von Wirtschaftsgütern = Asset Deal) erworben und konnten diese Transaktion folglich ohne das Auslösen von Grunderwerbsteuer umsetzen.

Das war dem Gesetzgeber schon länger ein Dorn im Auge. Um diese Steuergestaltungsmöglichkeit zu erschweren wird die Grenze, ab der eine Steuerpflicht entsteht, von bisher 95% auf 90% abgesenkt sowie die Haltefrist von bisher 5 auf 10 Jahre verlängert. Die bereits für das Jahr 2019 geplante Regelung wurde nunmehr beschlossen, und soll zum 01.07.2021 in Kraft treten.

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