Umsatzsteuer: Versandhandelsregelung ab 01.07.

Umsatzsteuer: Versandhandelsregelung ab 01.07.

Zum 1. Juli 2021 ändert sich das europäische Umsatzsteuerrecht für Versandhändler. In der Folge kommt es unter anderem zu folgenden Änderungen (insbesondere für Versandhandelsunternehmen):

  • die bisherigen – je Mitgliedsstaat unterschiedlichen – Lieferschwellen werden abgeschafft
  • die Steuerpflicht bei Lieferungen an Endkunden liegt nun nicht mehr im Abgangsland, sondern im Empfängerland
    • eine Ausnahme greift bei Gesamtumsätzen unter 10.000 € p.a.
  • die Umsatzsteuerpflichten werden über den sogenannten EU-One-Stop-Shop (EU-OSS) im Sitzstaat gegenüber allen anderen EU-Ländern erklärt
  • der EU-OSS wird auch auf Dienstleistungen ausgeweitet
  • die Erklärung zum EU-OSS ist bis zum Ende des Folgemonats abzugeben
  • elektronische Plattformen (wie z.B. Amazon) werden Teil der Leistungskette im umsatzsteuerlichen Reihengeschäft

Aktuelle Beiträge

Gemeinwohlbilanzierung

Förderung durch die NBank jetzt nutzen Nachhaltiges Wirtschaften gewinnt für Unternehmen zunehmend an Bedeutung, auch wenn es gerade nicht überall auf der Agenda steht. Themen