Worum es geht
Das Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen seit dem 1. Januar 2023 dazu, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten einzuhalten. Das Gesetz gilt für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern. Ab Januar 2024 dann auch für Unternehmen ab 1000 Beschäftigte.
Kleine und mittlere Unternehmen unterliegen somit nicht direkt dem Lieferkettengesetz. Allerdings können Sie auch betroffen sein, wenn Sie Zulieferer eines größeren Unternehmens sind. Was Sie daher wissen müssen, haben wir für Sie zusammengefasst:
Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Lieferketten:
Wie ist der Status Quo? Welche Risiken können Sie in Ihrer Lieferkette feststellen und wie sind diese zu bewerten? Ermitteln Sie Risiken und Missstände.
Gibt es Schwachstellen in der Lieferkette?
Wenn ja, welche Maßnahmen können getroffen werden, um diese zu mindern und verhindern? In Zukunft sollten Risiken präventiv entgegengetreten werden. Wenn Sie mögliche Menschenrechtsverletzungen oder Umweltzerstörungen bei mittelbaren Zulieferern beobachten, leiten Sie geeignete Maßnahmen ein. Dazu können nicht nur regelmäßige Kontrollen, sondern auch interne Anpassungen gehören (Änderungen der Vereinbarungen, Umstrukturierungen, Neukonzeptionen, Auflagen).
Beschwerdeverfahren
Richten Sie ein internes Beschwerdeverfahren ein. So erfahren Sie frühzeitig von potenziellen Risiken und können diese aus der Welt schaffen, bevor es zu einer Menschenrechtsverletzung oder Umweltzerstörung kommt. Alle Beteiligten der Lieferkette sollten unkompliziert und barrierefrei Zugang zum System haben.
Dokumentation
Dokumentieren Sie Ihre Schritte in einem Bericht. Diesen können Sie dann auf Nachfrage Ihren Ihren Großkunden vorlegen. Die Offensive Mittelstand bietet hierzu ein zweiseitiges Arbeitsblatt (PDF) ↗ an, mit dem Sie die ersten Schritte umsetzen können.
Vorgaben des Lieferkettengesetzes steigern Ihre Attraktivität als Arbeitgeber
Sie sehen es gibt viele neue Vorgaben für Ihre Lieferketten, die aber durchaus Chancen und Wettbewerbsvorteile bieten können. Das Einhalten von Menschenrechten und Beachtung des Umweltschutzes macht ein Unternehmen durchaus attraktiv, egal ob als Arbeitgeber, als Dienstleister oder als Kunde. Gerade im hart umkämpfen Markt um Arbeitskräfte können Sie profitieren:
- Sie achten auf die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten, auch bei Geschäftspartnern und Lieferanten
- Sie bieten gute Arbeitsbedingungen als Voraussetzung für gute Dienstleistungen und Produkte
- Sie leisten einen Beitrag zum Umweltschutz
- Sie zeigen sich als ein Unternehmen, dass Verantwortung für Gesellschaft und Umwelt übernimmt
Update vom 28.06.2023: Hinweis auf das Arbeitsblatt der Offensive Mittelstand ergänzt