Familienstiftung(1)

Die Familienstiftung

Die Familienstiftung als vielseitiges Instrument für langfristige Vermögensplanung

Eine Familienstiftung ermöglicht es Familien, ihr Vermögen langfristig zu sichern, zu verwalten und von Generation zu Generation weiterzugeben. Sie bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten, um steuerliche Vorteile zu nutzen und das Vermögen der Familie dauerhaft zu schützen. In diesem Beitrag betrachten wir die verschiedenen Aspekte einer Familienstiftung, von der Gründung über steuerliche Aspekte bis hin zur Verwaltung von Immobilien und anderen Vermögenswerten.

Anders als eine gemeinnützige Stiftung ist eine Familienstiftung nicht für die Förderung gemeinnütziger Zwecke angelegt, sondern dient der Versorgung bzw. Vermögensbewahrung der Familie.

1. Gründung der Familienstiftung durch das Stiftungsgeschäft

Die Gründung einer Familienstiftung erfolgt durch das sogenannte Stiftungsgeschäft. Hierin werden der rechtlichen Rahmen sowie die Stiftungsziele festgelegt. Auf das Stiftungsgeschäft sollte daher großer Wert gelegt werden, damit der zukünftige Stiftungsvorstand einen klaren Rahmen hat, nachdem dieser agieren soll.

Spätere Änderungen der Satzung der Stiftung sind nicht ohne weiteres Umsetzbar, da die Stiftung keine Gesellschafter hat. Anders als bei einer GmbH kann dadurch nicht einfach per Gesellschafterversammlung die Satzung angepasst werden. Vielmehr ist eine Zustimmung der Stiftungsaufsicht erforderlich, die für die geplante Änderung eine ausreichende Begründung benötigt und dies mit dem mutmaßlichem Willen des Gründers abgleicht.

Ein Vorteil der Stiftung ist, dass diese auch zukünftig das Vermögen hält, es also nicht durch Erbstreitigkeiten geteilt werden kann. Vielleicht auch eine Möglichkeit für Frieden in den Familien zu sorgen?

2. Die Gründung der Familienstiftung und die Steuer

Ein wesentlicher Vorteil der Familienstiftung – gegenüber einer Kapitalgesellschaft – ist, dass die Übertragung von Grundstücken im Rahmen der Schenkung möglich ist. In der Folge fällt dann keine Grunderwerbsteuer an, da Vorgänge, die der Schenkungsteuer unterliegen, von der Grundsteuer befreit sind.

Das gilt auch für den Fall, dass gar keine Schenkungsteuer anfällt. So kann durch die gezielte Ausnutzung der doppelten Kinderfreibeträge eine Vermögensübertragung innerhalb der Familie erfolgen, ohne dass es zu einer Belastung kommt.

3. Erbschaftsteuer in der Familienstiftung

Durch eine Familienstiftung können Vermögenswerte über Generationen hinweg verwaltet werden und Vorteile für die Nutznießer aus der Stiftung bieten. Nachfolgende Generationen können so von den Vermögenswerten der Stiftung profitieren, ohne dass – bezogen auf jeden Erb- oder Schenkungsfall – Schenkungs- oder Erbschaftssteuern anfallen. Dies schafft eine stabile finanzielle Grundlage für die Familie und unterstützt langfristige Ziele.

Alle 30 Jahre unterliegt die Stiftung mit ihrem Vermögen einer sogenannten „Erbersatzsteuer“, die – sofern das wesentliche Vermögen aus vermieteten Wohneinheiten besteht – für 10 Jahre gestundet werden kann.

4. Einkunftsarten und steuerliche Vorteile:

Die Familienstiftung kann – anders als Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften – verschiedene Einkunftsarten haben, darunter Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge oder gewerbliche Einkünfte. Dies ist vorteilhaft, damit nicht eine gewerbliche Betätigung der Stiftung für sämtliche Einkünfte eine Gewerbesteuerpflicht zur Folge hat.

5. Verwaltung von Immobilien durch die Familienstiftung

Die Familienstiftung kann Immobilien erwerben und verwalten. Dies bietet den Vorteil, dass die Immobilien im Besitz der Stiftung bleiben und somit weniger anfällig für mögliche persönliche Probleme der einzelnen Familienmitglieder sind. Mieteinnahmen und Wertsteigerungen fließen in die Stiftung und können für gemeinsame Ziele genutzt werden.

Anders als bei einer Kapitalgesellschaft liegen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und nicht solche aus Gewerbebetrieb vor. In der Folge könnte die Stiftung die Objekte nach 10 Jahren auch steuerfrei veräußern. Da die Stiftung meist dem Erhalt des Familienvermögens dient, ist jedoch ein Verkauf von Immobilien meist nicht gewollt.

Fazit

Eine gut geplante Familienstiftung kann langfristige finanzielle Sicherheit bieten und das Vermögen über Generationen hinweg schützen und vermehren. Die Gründung und Verwaltung einer Familienstiftung erfordert eine sorgfältige rechtliche und finanzielle Planung. Es ist daher ratsam, Steuerberater und ggf. weitere Experten hinzuzuziehen, um die optimalen Strukturen und Strategien für die individuellen Bedürfnisse der Familie zu entwickeln.

Gerne beraten wir Sie zu dem Thema

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