Verpackungsregister

Verpackungsregister und Kleinstmengen

Verpackungsregister ist für Gewerbetreibende Pflicht

Das Thema Verpackungsregister betrifft alle Unternehmen, die Verpackungen in Umlauf bringen – auch solche, die nur Kleinstmengen versenden. Besonders Kleinstunternehmen und Einzelunternehmer sind oft überrascht, dass es keine Freigrenze gibt, selbst wenn nur einmal im Jahr eine Sendung verschickt wird. Das bedeutet, dass jeder Gewerbetreibende, der Waren versendet, verpflichtet ist, sich beim Verpackungsregister zu registrieren und am dualen System teilzunehmen.

Was bedeutet “keine Freigrenze” bei Kleistmengen?

Das deutsche Verpackungsgesetz sieht keine Ausnahmen oder Freigrenzen vor. Egal, ob Sie als Unternehmen 5 Tonnen oder nur 5 Kilogramm Verpackungen verwenden – sobald Sie gewerblich Verpackungen, die typischerweise beim Endverbraucher als Abfall anfallen, in Umlauf bringen, müssen Sie sich beim Zentralen Verpackungsregister anmelden, um eine LUCID-Nummer zu erhalten. Dazu gehört auch die Teilnahme am dualen System, wie beispielsweise beim Grünen Punkt. Selbst für eine geringe Menge von beispielsweise 5kg fallen bereits Kosten von 36 € pro Jahr für die Teilnahme am dualen System an.

Warum gibt es das Verpackungsregister?

Die Verpflichtung zur Registrierung und Teilnahme am dualen System ist Teil der Maßnahmen, die der Förderung von Recycling dienen. Unternehmen sollen zur Entsorgung ihrer Verpackungen beitragen und sicherstellen, dass Verpackungen umweltgerecht recycelt werden. Durch die Verteilung der Kosten auf alle Verpackungsverwender wird letztlich das Ziel verfolgt, den Ressourcenverbrauch in Deutschland zu senken.

Was müssen Unternehmen tun?

Auch für Kleinstunternehmen und Selbstständige, die nur gelegentlich Waren verschicken, gelten folgende Schritte:

  • Registrierung im Verpackungsregister LUCID:
    Jeder Gewerbetreibende muss sich kostenlos beim zentralen Verpackungsregister anmelden. Dies ist die Grundvoraussetzung für die Teilnahme am „Verpackungskreislauf“.
  • Vertrag mit einem dualen System:
    Unternehmen müssen einen Vertrag mit einem der dualen Systeme abschließen, wie z. B. dem Grünen Punkt. Dort melden sie jährlich die in Umlauf gebrachte Menge an Verpackungen und entrichten die entsprechenden Gebühren.
  • Mengenmeldung und Dokumentation:
    Unternehmen sind verpflichtet, die genauen Mengen an Verpackungen, die sie in den Verkehr bringen, zu melden. Dies betrifft alle Verpackungen, die beim Endverbraucher als Abfall anfallen – etwa Versandkartons, Folien oder Füllmaterial.

Vollständigkeitserklärung

Die Pflicht zur Abgabe einer Vollständigkeitserklärung für das Vorjahr besteht für Hersteller, wenn die Menge an in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen im vorangegangenen Kalenderjahr mindestens einen der drei folgenden Schwellenwerte erreicht, beziehungsweise überschritten hat oder eine behördliche Anordnung zur Abgabe einer Vollständigkeitserklärung vorliegt:

  • Glas: 80.000 kg
  • Papier, Pappe, Karton (PPK) in Summe: 50.000 kg
  • Eisenmetalle + Aluminium + Kunststoffe + Getränkekartonverpackungen + sonstige Verbundverpackungen (LVP) in Summe: 30.000 kg

Die Vollständigkeitserklärung muss jährlich bis zum 15. Mai für das Vorjahr abgeben werden. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) und auch die zuständigen Landesbehörden sind auch bei Unterschreiten der Schwellenwerte befugt, die Hinterlegung einer Vollständigkeitserklärung jederzeit zu verlangen.

Welche Folgen haben Verstöße?

Wer gegen die Meldepflichten verstößt, indem er sich nicht registriert oder keine Beteiligung an einem dualen System nachweist, muss mit hohen Strafen rechnen. Geldbußen von bis zu 200.000 € oder Verkaufsverbote sind mögliche Konsequenzen. Das zentrale Verpackungsregister ist öffentlich einsehbar, sodass Verstöße leicht aufgedeckt werden können.

Angabe der Registernummer

Die Verpackungsregisternummer ist kein Pflichtbestandteil des Impressums. Bei Geschäften auf Online-Plattformen ist diese jedoch offenzulegen, damit die Plattform nachweisen kann, dass alle Händler ihrer Pflicht zur Teilnahme am System nachkommen. Ohne LUCID-Nummer kann daher z.B. kein Verkauf bei eBay ↗ oder etsy ↗ durchgeführt werden.

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