Die Freigrenze (FG) ist ein Betrag, bis zu dem keine Steuern erhoben werden. Im Gegensatz zum Freibetrag wird allerdings der Gesamtbetrag versteuert, sobald diese Grenze überschritten ist. Freigrenzen gibt es beispielsweise bei Sachbezügen oder Einnahmen aus privaten Veräußerungsgeschäften.
Aktuelles
Löschkonzept nach DSGVO
Warum ein Löschkonzept jetzt wichtiger denn je ist Der 28. Januar ist der internationale Tag des Datenschutzes. Ein idealer Anlass, um sich mit einem zentralen