DSGVO

Löschkonzept nach DSGVO

Warum ein Löschkonzept jetzt wichtiger denn je ist

Der 28. Januar ist der internationale Tag des Datenschutzes. Ein idealer Anlass, um sich mit einem zentralen Thema der DSGVO auseinanderzusetzen: dem Löschkonzept. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fordert Unternehmen dazu auf, personenbezogene Daten nicht länger als notwendig zu speichern. Doch was bedeutet das konkret? Und wie kann ein praxistaugliches Löschkonzept aussehen?

Was ist ein Löschkonzept und warum ist es wichtig?

Ein Löschkonzept ist eine interne Richtlinie, die festlegt, wann und wie Daten innerhalb eines Unternehmens gelöscht werden. Es stellt sicher, dass personenbezogene Daten gemäß den Anforderungen der DSGVO fristgerecht entfernt werden, um Datenschutzverletzungen und Bußgelder zu vermeiden. Ein gut umgesetztes Löschkonzept reduziert das Risiko unberechtigter Zugriffe auf sensible Informationen und verbessert die Datensicherheit insgesamt.

Verkürzte Fristen zur Belegaufbewahrung: Was gibt es Neues?

Die Aufbewahrungspflichten für steuerliche Unterlagen spielen in der Praxis eine entscheidende Rolle. Seit Kurzem gibt es hier für bestimmte Unterlagen eine Verkürzung der Fristen: Die bisher geltende Frist von zehn Jahren wurde auf acht Jahre reduziert. Diese Änderung bietet Unternehmen nicht nur eine Gelegenheit zur Kostenreduktion durch eine frühere Vernichtung von Altakten, sondern auch eine Verpflichtung, die neuen Fristen in das Löschkonzept zu integrieren.

Schritte zur Erstellung eines effektiven Löschkonzepts

Bestandsaufnahme

Erfassen Sie alle Datenverarbeitungsprozesse und identifizieren Sie die Arten von personenbezogenen Daten, die gespeichert werden.

Definition von Aufbewahrungsfristen

Legen Sie fest, wie lange verschiedene Datentypen aufbewahrt werden müssen, und berücksichtigen Sie gesetzliche Vorschriften.

Automatisierte Löschungen

Implementieren Sie technische Lösungen, um die fristgerechte Löschung von Daten zu gewährleisten.

Dokumentation

Halten Sie alle Maßnahmen schriftlich fest, um Nachweispflichten zu erfüllen.

Schulung

Sensibilisieren Sie Mitarbeiter für den Umgang mit personenbezogenen Daten und die Einhaltung von Löschfristen.

Fazit

Der Tag des Datenschutzes erinnert uns daran, dass verantwortungsbewusster Umgang mit Daten keine Einmalaufgabe, sondern ein fortlaufender Prozess ist. Ein Löschkonzept ist dabei ein unverzichtbares Instrument. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihr Konzept zu überarbeiten oder neu zu erstellen und dabei die neuen verkürzten Aufbewahrungsfristen zu berücksichtigen.

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