Was gilt, wenn ein Arbeitnehmer zu Beginn des Arbeitsverhältnisses erkrankt?
Ein neues Arbeitsverhältnis beginnt – doch der frisch eingestellte Mitarbeiter meldet sich direkt am ersten Arbeitstag krank. Für Arbeitgeber stellt sich in diesem Fall die Frage: Was gilt rechtlich, und wie sollte man als Arbeitgeber vorgehen? In diesem Beitrag erklären wir die wichtigsten Regelungen, geben praxisnahe Tipps und weisen auf ein aktuelles Urteil hin, das Klarheit schafft.
1. Krankheit bei Arbeitsaufnahme – Die rechtliche Ausgangslage
Grundsätzlich gilt: Ein Arbeitsverhältnis beginnt zu dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt – auch dann, wenn der Arbeitnehmer von Beginn an arbeitsunfähig erkrankt ist. Die Krankheit ändert also nichts am Beginn des Arbeitsverhältnisses. Allerdings ergeben sich daraus einige wichtige rechtliche Konsequenzen:
Kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung in den ersten vier Wochen
Gemäß § 3 Abs. 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) besteht in den ersten vier Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Dies bedeutet:
- Ist der Arbeitnehmer direkt zu Beginn des Arbeitsverhältnisses krank, hat er während dieser Zeit keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber.
- Stattdessen greift das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse – vorausgesetzt, der Arbeitnehmer ist gesetzlich versichert und die Arbeitsunfähigkeit dauert länger als drei Kalendertage.
Verpflichtung zur Anmeldung zur Sozialversicherung bleibt bestehen
Auch wenn der Arbeitnehmer von Beginn an arbeitsunfähig ist, bleibt die Pflicht des Arbeitgebers zur Anmeldung bei der Sozialversicherung bestehen. Diese Anmeldung muss spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Arbeitsbeginn erfolgen.
2. Wie sollten Arbeitgeber vorgehen?
Wenn ein neuer Mitarbeiter direkt zu Beginn erkrankt, empfiehlt es sich, folgende Schritte zu beachten:
Krankmeldung korrekt entgegennehmen:
- Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitzuteilen.
- Bei einer Krankheitsdauer von mehr als drei Kalendertagen ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorzulegen, sofern nicht betrieblich ein früherer Zeitpunkt vereinbart ist.
Anmeldung bei der Sozialversicherung durchführen:
- Auch bei einer direkten Arbeitsunfähigkeit besteht die Pflicht zur sozialversicherungsrechtlichen Anmeldung.
- Die Anmeldung erfolgt über die zuständige Krankenkasse.
Kein Entgeltfortzahlungsanspruch in den ersten vier Wochen beachten:
- Der Arbeitnehmer hat in dieser Zeit keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.
- Verweisen Sie den Mitarbeiter auf seine Krankenkasse, die bei längerer Arbeitsunfähigkeit Krankengeld zahlt.
Gespräch mit dem Arbeitnehmer suchen
- Zeigen Sie Verständnis für die Situation, aber machen Sie auch die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen klar.
- Ein offenes und wertschätzendes Gespräch kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden und die Motivation des Mitarbeiters zu stärken.
3. Aktuelles Urteil: Pflicht zur Sozialversicherungsanmeldung trotz Krankheit bei Arbeitsbeginn
Der Arbeitgeberverband Nordostniedersachse, ↗ weist auf ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (LSG) hin. Das Gericht bestätigt, dass Arbeitgeber auch bei einer direkten Arbeitsunfähigkeit zu Beginn des Arbeitsverhältnisses verpflichtet sind, die Anmeldung zur Sozialversicherung durchzuführen.
Das Gericht stellte klar, dass die sozialversicherungsrechtlichen Pflichten des Arbeitgebers unabhängig von der Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme bestehen. Dies schafft Rechtssicherheit für Arbeitgeber und bestätigt, dass die Anmeldung auch bei einer anfänglichen Krankheit korrekt vorgenommen werden muss.
4. Krankheit bei Arbeitsbeginn – Kündigung prüfen
Als Arbeitgeber sollten Sie prüfen inwieweit sie an einen Erfolg des neuen Arbeitnehmers in Ihrem Unternehmen glauben. Denn, auch wenn kein Arbeitslohn in den ersten 4 Wochen anfällt, später wird noch eine Lohnfortzahlung fällig. Dazu kommen dann noch Urlaubsansprüche für die Zeit der Beschäftigung.
Daher ist es oft nicht sinnvoll bloß abzuwarten, ob und wann der Mitarbeitende aus der Krankheit zurückkehrt.
Fazit
Wenn ein Arbeitnehmer direkt zu Beginn des Arbeitsverhältnisses erkrankt, sind die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen klar: Der Arbeitsvertrag beginnt wie vereinbart, ein Entgeltfortzahlungsanspruch besteht in den ersten vier Wochen jedoch nicht. Wichtig ist, die Krankmeldung korrekt zu dokumentieren und die Anmeldung bei der Sozialversicherung fristgerecht durchzuführen. Ein offener Austausch mit dem Mitarbeiter und eine klare Kommunikation der rechtlichen Grundlagen sorgen dafür, dass der Start ins Arbeitsverhältnis trotz Krankheit reibungslos verläuft.