SEPA

SEPA Umstellung 2025

Was Unternehmen jetzt bei der Verification of Payee (VoP) beachten müssen

Ab Oktober 2025 tritt eine bedeutende Neuerung im europäischen Zahlungsverkehr in Kraft: Die sogenannte Verification of Payee (VoP) wird im Rahmen der SEPA Umstellung 2025 Pflicht. Für viele Unternehmen bedeutet das Handlungsbedarf – insbesondere bei den Stammdaten. Wir erklären, worum es geht, was Sie konkret tun sollten und warum die neue Regelung auch mehr Sicherheit für Ihre Zahlungen bringt.

Was ist die Verification of Payee (VoP)?

Die Verification of Payee, zu Deutsch „Überprüfung des Zahlungsempfängers“, ist Teil einer neuen EU-Verordnung für den SEPA-Zahlungsverkehr. Banken müssen künftig bei jeder SEPA-Überweisung den Empfängernamen mit der IBAN abgleichen, bevor die Zahlung ausgeführt wird.

Das Ziel

Schutz vor Betrug und mehr Sicherheit im Euro-Zahlungsraum.

Die neue Regelung gilt für alle Unternehmen und Privatpersonen, die SEPA-Zahlungen senden oder empfangen.

Was bedeutet das konkret für Unternehmen?

1. Stammdatenpflege bei Lieferanten und Geschäftspartnern

Stellen Sie sicher, dass die in Ihrem System hinterlegten Namen der Zahlungsempfänger exakt mit den Kontoinhabernamen übereinstimmen. Schon kleine Abweichungen können dazu führen, dass Zahlungen blockiert werden.

2. Eigene Firmendaten überprüfen

Auch Ihre Kunden müssen Ihre Kontodaten korrekt nutzen. Prüfen Sie daher:

  • Stimmen der Name auf Ihren Rechnungen und der Kontoinhabername exakt überein?
  • Verwenden Sie bei allen Banken denselben offiziellen Firmennamen?
  • Falls Sie einen abweichenden Handelsnamen nutzen, klären Sie mit Ihrer Bank, ob dieser hinterlegt werden kann.

Tipp

Ergänzen Sie – falls die Bezeichnung nicht eindeutig ist – Ihre Rechnungen um einen klaren Hinweis, wie genau der Empfängername bei Überweisungen nach der SEPA Umstellung 2025 lauten muss.

Was passiert bei fehlerhaften Angaben?

Falls der Empfängername nicht mit der IBAN übereinstimmt, kann die Überweisung blockiert werden. In einigen Fällen informiert die Bank den Zahler über die Abweichung – dieser muss dann selbst entscheiden, ob er die Zahlung freigibt oder nicht.

Achtung

Wenn Sie trotz Warnung eine Zahlung freigeben, haften Sie im Betrugsfall in der Regel selbst.

Mehr Sicherheit: Betrugsversuche frühzeitig erkennen

Die VoP bringt mehr als nur Bürokratie – sie schützt Unternehmen und Privatpersonen vor betrügerischen Überweisungen. Besonders beliebt bei Kriminellen sind sogenannte CEO-Fraud- oder Fake-Invoice-Betrugsmaschen, bei denen gefälschte Zahlungsanweisungen ins Unternehmen eingeschleust werden.

Eine Zahlung ans Bundeszentralamt für Steuern mit spanischer IBAN? Die würde dann gar nicht mehr verarbeitet werden können. Bisher war dafür immer das Mitdenken der zuständigen erforderlich, denn die Banken haben keinen Abgleich vorgenommen.

Was sollten Sie jetzt tun?

✔ Pflegen und prüfen Sie die Stammdaten Ihrer Geschäftspartner.
✔ Kontrollieren Sie Ihre eigenen Kontoinhaberangaben bei allen Banken.
✔ Informieren Sie Ihre Kunden über den korrekten Empfängernamen.
✔ Bleiben Sie bei Software-Updates (z. B. für Ihre Rechnungs-Programme) auf dem Laufenden.

Fazit: Handeln Sie rechtzeitig

Die SEPA Umstellung 2025 der Verification of Payee betrifft alle Unternehmen. Wer frühzeitig seine Stammdaten überprüft, vermeidet Zahlungsausfälle und profitiert von einem Plus an Sicherheit im Zahlungsverkehr.

Eine kurze Info zum Thema enthalt ein Artikel der Stiftung Warentest zum Thema Echtzeitüberweisungen ↗.

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