Der Bundesrat hat der Sitzung vom 8. Mai 2026 die Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 € gestoppt. Das Gesetz wurde zuvor von der Regierung vorgestellt und vom Bundestag verabschiedet. Mit dieser Maßnahme sollte es Ihnen als Arbeitgeber ermöglicht werden, Ihren Beschäftigten 1.000 € steuer- und sozialversicherungsfrei auszuzahlen.
Gründe des Bundesrats für den Stopp der Entlastungsprämie
Die Maßnahme der Bundesregierung war eine Reaktion auf die durch den Irankrieg hervorgerufenen Preissteigerungen. Während der Tankrabatt in einer Sondersitzung des Bundesrates beschlossen wurde, scheitert die Entlastungsprämie nun an den Bundesländern.
In der Sitzung des Finanzausschusses wurde noch die Zustimmung empfohlen. Dabei wurde jedoch deutlich gemacht, dass die Steuerausfälle von 2,8 Milliarden € erheblich sind. Die Länder monieren, dass sie 2/3 der Einnahmenausfälle tragen, eine Gegenfinanzierung jedoch nicht vorgesehen ist. Denn die geplante Erhöhung der Tabaksteuer kommt nicht bei den Ländern an, da es sich um eine Bundessteuer handelt.
Der Bundesrat fordert zumindest einen Ausgleich der kommunalen Minderausgaben von 700 Millionen €, auf den die Bundesregierung jedoch nicht eingegangen ist. Daher war das Gesetz im Bundesrat selbst nicht mehrheitsfähig, weshalb dieser die Entlastungsprämie stoppt.
Nähere Informationen gibt es dazu im Video des Bundesrates über die Sitzung (dort die Sitzung vom 08.05.2026 unter TOP 6) ↗. In seiner Abschiedsrede forderte der scheidende Ministerpräsident Winfried Kretschmann: „Wir brauchen doch eine gründliche Reform der Beziehungen von Bund und Ländern – bei den Aufgaben und bei den Finanzen – und das ist die Lösung.“ Insbesondere die Lage der Kommunen macht ein weiter so aus Sicht von Kretschmann unmöglich.
Weiteres Vorgehen
Theoretisch hätten die Bundesregierung oder der Bundestag den Vermittlungsausschuss einberufen können. Wie die tagesschau berichtet ↗, hat die Bundesregierung hat am 13.05.2026 mitgeteilt, dass die Maßnahme nicht weiter verfolgt wird.
Folgen des Stopps der Entlastungsprämie für Sie als Arbeitgeber
Für Sie als Arbeitgeber bedeutet der Stopp der Entlastungsprämie, dass keine steuerfreien Sonderzahlungen an Ihre Mitarbeitenden möglich sind. Wenn Sie andere Möglichkeiten zur Lohnnebenkostenoptimierung nutzen möchten, sprechen Sie uns gerne an. Unsere Blogbeiträge zum Thema:
- Mai 2023 Nettolohnoptimierung
- Oktober 2023 Steuerfreie Bezüge
- Januar 2024 Pauschal versteuere Bezüge – Fahrtkosten
Unterschied zu 2022
Anders als 2022 ist die Entlastungsprämie stark umstritten. Dies haben wir bereits in unserem Beitrag zum Tankrabatt dargestellt.
Folge für das Steuerberatungsgesetz
Da die Entlastungsprämie im Bundestag in das Änderungsgesetz für das Steuerberatungsgesetz aufgenommen wurde, ist auch die Änderung des Steuerberatungsgesetzes gescheitert. Das Steuerberatungsgesetz muss nun neu eingebracht werden.
Aktualisierungen
15.05.2026: Die Entlastungsprämie ist kein Thema mehr.
