Der Bundesrat hat der Sitzung vom 8. Mai 2026 die Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 € gestoppt. Das Gesetz wurde zuvor von der Regierung vorgestellt und vom Bundestag verabschiedet. Mit dieser Maßnahme sollte es Ihnen als Arbeitgeber ermöglicht werden, Ihren Beschäftigten 1.000 € steuer- und sozialversicherungsfrei auszuzahlen.
Gründe des Bundesrats für den Stopp der Entlastungsprämie
Die Maßnahme der Bundesregierung war eine Reaktion auf die durch den Irankrieg hervorgerufenen Preissteigerungen. Während der Tankrabatt in einer Sondersitzung des Bundesrates beschlossen wurde, scheitert die Entlastungsprämie nun an den Bundesländern.
In der Sitzung des Finanzausschusses wurde noch die Zustimmung empfohlen. Dabei wurde jedoch deutlich gemacht, dass die Steuerausfälle von 2,8 Milliarden € erheblich sind. Die Länder monieren, dass sie 2/3 der Einnahmenausfälle tragen, eine Gegenfinanzierung jedoch nicht vorgesehen ist. Denn die geplante Erhöhung der Tabaksteuer kommt nicht bei den Ländern an, da es sich um eine Bundessteuer handelt.
Der Bundesrat fordert zumindest einen Ausgleich der kommunalen Minderausgaben von 700 Millionen €, auf den die Bundesregierung jedoch nicht eingegangen ist. Daher war das Gesetz im Bundesrat selbst nicht mehrheitsfähig, weshalb dieser die Entlastungsprämie stoppt.
Nähere Informationen gibt es dazu im Video des Bundesrates über die Sitzung (dort die Sitzung vom 08.05.2026 unter TOP 6) ↗. In seiner Abschiedsrede forderte der scheidende Ministerpräsident Winfried Kretschmann: „Wir brauchen doch eine gründliche Reform der Beziehungen von Bund und Ländern – bei den Aufgaben und bei den Finanzen – und das ist die Lösung.“ Insbesondere die Lage der Kommunen macht ein weiter so aus Sicht von Kretschmann unmöglich.
Weiteres Vorgehen
Die Bundesregierung oder der Bundestag können nun den Vermittlungsausschuss einberufen. Sollten die Länder darauf beharren, dass die Maßnahme die Haushalte der Länder und Kommunen nicht belasten darf, könnte sich die Regelung um ungewisse Zeit verzögern. Die Neuordnung der Staatsfinanzen erfordert umfangreiche Maßnahmen, die sicherlich nicht innerhalb weniger Wochen möglich sind.
Folgen des Stopps der Entlastungsprämie für Sie als Arbeitgeber
Für Sie als Arbeitgeber bedeutet der Stopp der Entlastungsprämie, dass vorerst keine Sonderzahlungen an Ihre Mitarbeitenden möglich sind. Unklar ist ob und wann eine steuer- und abgabenfreie Sonderzahlung an Ihre Mitarbeitenden möglich wird. Da der Bundesrat grundsätzlich das Problem der Finanzlage der Kommunen klären möchte, ist davon auszugehen, dass eine schnelle Lösung nicht möglich ist.
Unterschied zu 2022
Anders als 2022 ist die Entlastungsprämie stark umstritten. Dies haben wir bereits in unserem Beitrag zum Tankrabatt dargestellt.
Folge für das Steuerberatungsgesetz
Da die Entlastungsprämie im Bundestag in das Änderungsgesetz für das Steuerberatungsgesetz aufgenommen wurde, ist auch die Änderung des Steuerberatungsgesetzes gescheitert. Möglicher Weise wird dieser Gesetzentwurf ohne die Entlastungsprämie neu eingebracht.

