Schwarzarbeit

Regierung verstärkt Kampf gegen Schwarzarbeit

Stolze 164 Seiten hat der Anfang August vom Bundeskabinett gebilligte Referentenentwurf (PDF) ↗ des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) für das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung. Die wichtigsten Punkte stellen wir in Kürze vor:

Schaden durch Schwarzarbeit

Anfang Juni hatte Bundesfinanzminister Klingbeil bekanntgegeben, dass der Gesamtschaden durch Schwarzarbeit im Jahr 2024 bei 766 Millionen € lag. Klingbeil gab gegenüber dem Tagesspiegel ↗ an: „Wenn wir die Ermittlungen weiter intensivieren, werden wir noch mehr aufdecken … und staatliche Einnahmen sichern.“ Folgerichtig werden durch den Gesetzesentwurf nun die Befugnisse und Ermittlungsmöglichkeiten der beim Zoll angesiedelten Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ausgeweitet.

Neue Branchen betroffen: Friseure und Kosmetik

Nach der Pressemitteilung des BMF ↗ zählen derzeit Barbershops und Nagelstudios zu den Brennpunkten bei Schwarzarbeit. In der Folge wird die Friseur- und Kosmetikbranche, in Abstimmung mit dem Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV), in den Katalog der von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen des § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) ↗ aufgenommen. Der Verband der Friseure, als Teil des Bündnisses gegen Schwarzarbeit ↗, begrüßt diese Maßnahme. Dem gegenüber kritisiert der Verband Nagel Designer Deutschland, dass die „gesamte Branche unter Generalverdacht“ gestellt wird, wie der Geschäftsführer dem RND mitteilte ↗.

Folgen für Betriebe und Beschäftigte

Wie bereits in anderen Branchen gelten für die Friseure, Barbershops, Nagel- und Kosmetikstudios zukünftig erweiterte Pflichten:

  • Mitführung von Personalausweis oder Pass durch die Arbeitnehmer
  • Aufzeichnung der Arbeitszeit gemäß Mindestlohngesetz
    (Demgegenüber besteht derzeit keine allgemeine Pflicht zur Zeiterfassung, wie wir Ende 2023 berichteten.)
  • Sofortmeldepflicht, d.h. neue Arbeitnehmer müssen vor Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden

Digitale Prüfung – verstärkter Datenaustausch gegen Schwarzarbeit

Die FKS wird zukünftig zugriff auf den polizeilichen Informationsverbund haben, so dass ein effizienteres Vorgehen gegen schwere Wirtschaftskriminalität und Organisierte Kriminalität möglich wird. Auch die Identifikation der vor Ort angetroffenen Beschäftigten kann der Zoll zukünftig eigenständig vornehmen.

Zudem soll auch der Informationsaustausch mit der Polizei gestärkt werden. Durch Überwachung der Telekommunikation soll die FKS zukünftig auch effizienter gegen Scheinrechnungsbetrug vorgehen können. Darüber hinaus sollen auch Daten mit den Landesfinanzbehörden sowie der Deutschen Rentenversicherung abgeglichen werden, was bei der Aufdeckung von Scheinfirmen helfen soll.

Höhere Strafen im Kampf gegen Schwarzarbeit

Die FKS erhält zukünftig die Befugnisse einer „kleinen Staatsanwaltschaft“ und soll somit Verfahren eigenständig abschließen können. Erweitert wird der Aufgabenbereich auch um Sozialleistungsbetrug, der dadurch entsteht dass Bezieher von Sozialleistungen unangemeldet einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Durch diese Änderung sollen die Staatsanwaltschaften der Länder entlastet und die Verfahren beim Zoll beschleunigt werden.

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