Das Mindestlohngesetz (MiLoG) ➚ garantiert jedem Arbeitnehmer*in einen allgemeinen Mindestlohn. Der Arbeitgeber muss Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit für alle Beschäftigten festhalten.Ausgeschlossen sind unter anderem Auszubildende, Pflichtpraktikanten, Freiberufler, Selbstständige, Langzeitarbeitslose, Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung und ehrenamtliche Mitarbeiter.

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Mitarbeiter halten durch steuerfreie und pauschal versteuerte Bezüge In Zeiten des Fachkräftemangels ist es wichtiger denn je gute Mitarbeiter zu halten. Welche Möglichkeiten haben Sie