Mindestlohngesetz

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Das Mindestlohngesetz (MiLoG) ➚ garantiert jedem Arbeitnehmer*in einen allgemeinen Mindestlohn. Der Arbeitgeber muss Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit für alle Beschäftigten festhalten.Ausgeschlossen sind unter anderem Auszubildende, Pflichtpraktikanten, Freiberufler, Selbstständige, Langzeitarbeitslose, Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung und ehrenamtliche Mitarbeiter.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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