Das Mindestlohngesetz (MiLoG) ➚ garantiert jedem Arbeitnehmer*in einen allgemeinen Mindestlohn. Der Arbeitgeber muss Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit für alle Beschäftigten festhalten.Ausgeschlossen sind unter anderem Auszubildende, Pflichtpraktikanten, Freiberufler, Selbstständige, Langzeitarbeitslose, Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung und ehrenamtliche Mitarbeiter.
Aktuelles
Löschkonzept nach DSGVO
Warum ein Löschkonzept jetzt wichtiger denn je ist Der 28. Januar ist der internationale Tag des Datenschutzes. Ein idealer Anlass, um sich mit einem zentralen