Mindestlohngesetz

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) ➚ garantiert jedem Arbeitnehmer*in einen allgemeinen Mindestlohn. Der Arbeitgeber muss Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit für alle Beschäftigten festhalten.Ausgeschlossen sind unter anderem Auszubildende, Pflichtpraktikanten, Freiberufler, Selbstständige, Langzeitarbeitslose, Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung und ehrenamtliche Mitarbeiter.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Arbeitgeberleistungen beim Firmenlauf

Teilnahme der Mitarbeiter am Firmenlauf: So werden Startgeld, Laufshirt & Co. steuerlich behandelt Viele Unternehmen nehmen gemeinsam mit ihren Mitarbeitenden an Firmenläufen teil. Gleichzeitig stellt

über plietsch!

Bundesrat stoppt Entlastungsprämie

Der Bundesrat hat der Sitzung vom 8. Mai 2026 die Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 € gestoppt. Das Gesetz wurde zuvor von der Regierung vorgestellt