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Das Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG) ➚ dient dem Schutz des Arbeitsplatzes eines Beschäftigten bei Einberufung zum Wehrdienst. Das Gesetz gibt vor, dass das Arbeitsverhältnis ab der Einberufung zum Wehrdienst ruht und der Arbeitnehmer einem besonderen Kündigungsschutz während seiner Grundwehrdienstzeit unterliegt.