Ausbilder-Eignungsverordnung

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) ➚ regelt unter welchen Voraussetzungen eine Person sich als anerkannter Ausbilder bezeichnen darf. Sie setzt fest welche erforderlichen Kenntnisse im pädagogischen, organisatorischen, rechtlichen wie fachlichen Bereich erlernt werden müssen, um die Ausbildereignungsprüfung zu bestehen. Die Basis für die Verordnung bildet das Berufsbildungsgesetz.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

GWÖ
Aktuelles

Gemeinwohlbilanzierung

Förderung durch die NBank jetzt nutzen Nachhaltiges Wirtschaften gewinnt für Unternehmen zunehmend an Bedeutung, auch wenn es gerade nicht überall auf der Agenda steht. Themen