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A. A1 Aa Ab Ad Ae Af Ag Ai Ak Al Am An Ao Ap Ar As At Au Av Aw Az
Aba Abf Abg Abl Abr Abs Abt Abz

Absetzung für Abnutzung

Absetzung für Abnutzung (AfA – auch: Abschreibung)

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Gegenstände (insbesondere des Anlagevermögens) werden durch Abschreibungen im Wert gemindert. Für steuerliche Abschreibungen ist insbesondere § 7 EStG ➚ einschlägig. In den AfA-Tabellen ➚ stellt das BMF die aus Sicht der Finanzverwaltung akzeptierten Abschreibungslaufzeiten dar.

(siehe auch: lineare Abschreibung, degressive Abschreibung und digitale Abschreibung)

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