Absetzung für Abnutzung

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Absetzung für Abnutzung (AfA – auch: Abschreibung)

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Gegenstände (insbesondere des Anlagevermögens) werden durch Abschreibungen im Wert gemindert. Für steuerliche Abschreibungen ist insbesondere § 7 EStG ➚ einschlägig. In den AfA-Tabellen ➚ stellt das BMF die aus Sicht der Finanzverwaltung akzeptierten Abschreibungslaufzeiten dar.

Eine kürzere Abschreibungsdauer kann angesetzt werden, wenn diese auf Grund betrieblicher Umstände erforderlich ist. Hierzu muss ein entsprechender Nachweis geführt werden.

(siehe auch: lineare Abschreibung, degressive Abschreibung und digitale Abschreibung)


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

AnalogeSteuerberater
Aktuelles

Analoge Steuerberater sind ein Auslaufmodell

Warum Unternehmen spätestens bis 2027 digital arbeiten müssen Viele Unternehmen arbeiten auch heute noch über klassische Pendelordner, Papierbelege und mit manuellen Prozessen mit ihrem Steuerberater

Firmenlauf
Aktuelles

Arbeitgeberleistungen beim Firmenlauf

Teilnahme der Mitarbeiter am Firmenlauf: So werden Startgeld, Laufshirt & Co. steuerlich behandelt Viele Unternehmen nehmen gemeinsam mit ihren Mitarbeitenden an Firmenläufen teil. Gleichzeitig stellt