Bundesausbildungsförderungsgesetz

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Seit dem 01.09.1971 wird durch das Bundesfortbildungsförderungsgesetz (BAföG) die Unterstützung für die Ausbildung von Schüler*innen und Studierenden geregelt.

Auch die damit verbundene (Ausbildungs-)Förderung wird umgangssprachlich als BAföG bezeichnet. Diese Förderung des Lebensunterhalts ist gemäß § 3 Nr. 11 EStG ➚ steuerfrei.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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