Bundesagentur für Arbeit

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Die Bundesagentur für Arbeit (BA), auch Arbeitsagentur genannt, kümmert sich um Aufgaben rund um den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie die Durchführung der Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch Arbeitsförderung (SGB III). Sie sorgt für Arbeitsvermittlung, Berufsberatung, ist Träger der deutschen Arbeitslosenversicherung und finanzielle Leistungen wie beispielsweise das Arbeitslosengeld.

Die Bundesagentur für Arbeit ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Vgl. Arbeitsagentur ➚


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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